Kostenübernahme

a

Kosten

Privatpatienten
Bei Privatpatienten werden die Kosten in der Regel durch die jeweilige Krankenkasse übernommen (ich stelle Ihnen nach Absprache eine Rechnung aus, die Sie dann einreichen können).

Gesetzlich versicherte Patienten
Auch die gesetzlich versicherten Patienten können unter bestimmten Umständen eine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse erreichen:
Wenn Sie keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Arzt oder Vertragspsychotherapeuten in einem zumutbaren Zeitraum (ca. 3 Monate) finden können, kann auf Grundlage des § 13 Abs. 3 SGV V (Kostenerstattung bei einer medizinisch unaufschiebbaren Leistung) die Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei einem Heilpraktiker beantragt werden.

Solvas - Praxis für lösungsorientierte Beratung und Therapie
Tel: 07062/917440, E-Mail: kontakt[at]solvas-therapie.de